Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 17.05.2026
Gebäude Service Ionescu ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage sind die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Adresse app.ionescu.nextgenitsolutions.de veröffentlichte Website von Gebäude Service Ionescu, einschließlich aller dort öffentlich zugänglichen Unterseiten.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf der Konformitätsstufe AA bzw. den Anforderungen der EN 301 549 weitgehend vereinbar. "Weitgehend vereinbar" bedeutet, dass die Anforderungen aufgrund einzelner Ausnahmen, die nachfolgend benannt werden, möglicherweise nicht in vollem Umfang erfüllt sind. Wir arbeiten kontinuierlich daran, eine vollständige Konformität zu erreichen.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen möglicherweise nicht oder nicht vollständig barrierefrei:
- Einzelne eingebundene Inhalte von Drittanbietern (z.B. Kartendienste) liegen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs und entsprechen unter Umständen nicht vollständig den Anforderungen der Barrierefreiheit.
- Vereinzelt bereitgestellte PDF-Dokumente sind eventuell nicht in vollem Umfang barrierefrei aufbereitet. Bei Bedarf stellen wir die enthaltenen Informationen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung.
4. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 17.05.2026 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Barrierefreiheit beruht auf einer Selbstbewertung. Dabei kamen automatisierte Testverfahren zum Einsatz – insbesondere axe-core-Prüfungen gegen die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 Level AA. Diese Tests werden regelmäßig wiederholt, um den Stand der Barrierefreiheit fortlaufend zu überprüfen.
5. Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einem barrierefreien Format? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnah zu bearbeiten.
Gebäude Service Ionescu
Daniel Cristian IonescuBirkenwaldstraße 40, 70191 Stuttgart
E-Mail: kontakt@ionescu24.de
6. Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anträge zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit BehinderungenMauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Ergänzend können Sie sich an die für das Land Baden-Württemberg zuständige Landesschlichtungsstelle nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG Baden-Württemberg) wenden, die für Streitigkeiten mit Landesbehörden und kommunalen Stellen zuständig ist.